Die Kochschule bietet Kurse im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagments an.
Nach § 20 und § 20a SGB V können die Kurse auch von Krankenkassen unterstützt werden.
Sprechen Sie uns gerne an !
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Nach § 20 und § 20a SGB V können die Kurse auch von Krankenkassen unterstützt werden.
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